Informationen zur Gewährleistung!

Die Gewährleistung:
Ist ein gesetzliches Konsumentenrecht, dass den Konsumenten vor verdeckten Mängeln und unkorrekter Geschäftsabwicklung schützt.

Definition:
Der Verkäufer eines Produktes hat dann Gewähr zu leisten, wenn das verkaufte Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer mangelhaft war oder sich in nicht vertragsgemässem Zustand befand. Wichtig dabei ist die vertragliche Zustandsbeschreibung und der übliche (altersgemässe) Zustand – ein Mangel liegt dann vor wenn sich das Fahrzeug in schlechterem als dem vertraglich vereinbarten Zustand befindet. Tritt ein Mangel NACH Übergabe ein, der nicht auf einen Defekt zum Zeitpunkt der Übergabe zurückzuführen ist, ist KEINE Gewähr zu leisten. Die Gewährleistung ist also keine Garantie, die für jeden Fahrzeugdefekt haftet, sondern schützt den Konsumenten lediglich davor, ein Produkt zu erhalten, dass nicht dem Kaufvertrag entspricht oder über „verdeckte“ Mängel verfügt.

 

Stempel mit der Aufschrift "Gewährleistung"
Hände von zwei Personen vor einem Auto

Informationen zur Gewährleistung!

Frist: 
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei Fahrzeugen zwei Jahre, bei gebrauchten Fahrzeugen kann diese per Kaufvertrag auf ein Jahr beschränkt werden. Wichtig ist hier das Faktum der Beweislast: In den ersten sechs Monaten nach Auslieferung hat der Verkäufer im Falle einer Reklamation zu beweisen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt der Auslieferung nicht bestanden hat (z.B. Ankaufstest) – kann dies nicht bewiesen werden ist Gewähr zu leisten, nach sechs Monaten kommt es zu so genannten „Beweislastumkehr“ – ab hier hat der Konsument dem Verkäufer zu beweisen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorgelegen hat – meist eine schwierige Angelegenheit.

Beseitigung eines Mangels: 
Erfüllungsort der Gewährleistung ist Ort der Übergabe des Fahrzeugs, d.h. der Betriebssitz des Verkäufers, der Verkäufer darf selbst Gewährleistungsreparaturen durchführen bzw. durchführen lassen. Für etwaige entstandene Nebenkosten (Transport des Fahrzeugs, Nächtigungen, Ersatzfahrzeug …) hat der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nicht zu haften. Sollte die Beseitigung eines Mangels nicht mit einem vertretbaren Aufwand machbar sein, können sowohl Verkäufer als auch Käufer die Wandlung des Kaufvertrages anstreben, d.h. der Käufer gibt die Ware (im gelieferten Zustand) retour und bekommt vom Verkäufer den Kaufpreis rückerstattet.

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