Gesetzliche Gewährleistung.
Ihr Konsumentenrecht bei jedem Fahrzeugkauf - automatisch und kostenlos.
- 2 Jahre bei Neuwagen - gesetzliche Frist gem. Konsumentenschutzgesetz
- 1 Jahr bei Gebrauchtwagen - bei vertraglicher Verkürzung
- 6 Monate Beweislast-Umkehr - Verkäufer muss beweisen, dass kein Mangel bei Übergabe vorlag
- Erfüllungsort: Werkstatt des Verkäufers
- Verdeckte Mängel sind abgedeckt - sichtbare/altersgemäße nicht
